BBS Springe

Zweijährige Berufsfachschule- Pflegeassistenz -
für Schülerinnen/Schüler mit Hauptschulabschluss
(BFP 21 / 22)

1. Welche Ausbildungsziele hat der Bildungsgang?

Die Schülerinnen und Schüler erwerben nach dem erfolgreichen Besuch…
  • die Berechtigung die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Pflegeassistentin" /
    "Staatlich geprüfter Pflegeassistent" zu führen.
  • den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Vergabe des Erweiterten Sekundarabschluss I möglich.
  • die Möglichkeit überall dort ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen, wo auch
    Altenpflegehelferinnen / Altenpflegehelfer und
    Helferinnen / Helfer aus der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
    der Familienpflege sowie
    der Heilerziehungspflege ihren Einsatz finden.

2. Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert 2 Jahre im Vollzeitunterricht.

3. Wer wird aufgenommen?

Aufgenommen werden alle Schülerinnen und Schüler, die
  1. den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
  2. ihre persönliche Zuverlässigkeit und
  3. ihre gesundheitliche Eignung für diesen Beruf nachweisen.

4. Was lernen Sie in der Zweijährigen Berufsfachschule - Pflegeassistenz?

Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Pflegeassistenz -
Berufsübergreifender Lernbereich Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
Deutsch /Kommunikation Arbeits- und Beziehungsprozesse
Fremdsprache / Kommunikation Unterstützung des Menschen
Mathematik Pflege von Menschen
Politik Optionale Lernangebote
Sport Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
  Religion Praktische Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen
960 Zeitstunden
Ablauf der Ausbildung:  
1. Ausbildungshalbjahr Vollzeitunterricht
2. Ausbildungshalbjahr 3 Tage praktische Ausbildung / 2 Tage Berufsschule
3. Ausbildungshalbjahr 3 Tage praktische Ausbildung / 2 Tage Berufsschule
4. Ausbildungshalbjahr Vollzeitunterricht


5. Wie verläuft die praktische Ausbildung in der Zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz?

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt 960 Zeitstunden in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, der Heilerziehungspflege oder der Haus- und Familienpflege durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den Lehrkräf-ten beurteilt und in einer Praxisnote zusammengefasst. Die praktische Ausbildung wird in zwei Halbjahresblöcken mit jeweils zwei begleitenden Schultagen durchgeführt.

6. Welche Erwartungen werden an die Schülerinnen und Schüler gestellt?

Die Schülerinnen und Schüler müssen Freude im Umgang mit Menschen haben, die aufgrund ihrer körper-lichen und psychischen Beeinträchtigungen ein eingeschränktes Leben führen. Sie sollen Interesse und Verständnis für die zu pflegenden und zu betreuenden Menschen mitbringen und bereit sein, sich vorurteilsfrei deren Problemen und Bedürfnissen zu nähern. Das setzt ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen voraus. Die tägliche Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen bedeutet eine hohe Belastung für die Schülerinnen und Schüler und verlangt eine entsprechend hohes Maß an Verantwortung. Zuverlässigkeit und großes Verant-wortungsbewusstsein für sich und die zu betreuenden Menschen sind unerlässliche Voraussetzungen für das berufliche Handeln in der Ausbildung wie im späteren Beruf. Wichtig ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler die Bereitschaft zu Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben und die Fähigkeit zur Teamarbeit mitbringen.

7. Welche beruflichen Perspektiven gibt es nach dem erreichten Berufsabschluss?

Mit dem erworbenen Berufsabschluss in der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz besteht die Möglichkeit, in die Klasse II der Dreijährigen Berufsfachschule Altenpflege einzusteigen. Dadurch verkürzt sich die dreijährige Berufsausbildung um ein Jahr. Durch den Erwerb des Berufsabschlusses als Pflegeassistentin / Pflegeassistent verbessern sich auch die Bewerbungschancen für eine weitere Berufsausbildung. Eine Ausbildungsverkürzung ist möglich.

8. Wie kann ich mich anmelden?

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Ansprechpartnerin ist Frau Schütt,
Telefon: 05041 951-0. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ausbildungskosten und -förderung

  • Der Schulbesuch ist kostenlos.
  • Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG erteilt die Region Hannover, Fachbereich Schulen, Team BAFöG, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, Tel.: 0511 616-0.
eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses ein tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf 1 Passbild Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis der Belegart N Nachweis der berufsrelevanten Impfungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung

Anmeldung

Mit der Anmeldung sind abzugeben:
  • Das vollständig ausgefüllte Aufnahmeformular
  • Ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf, sowie 1 Passbild
  • Das letzte Halbjahreszeugnis (Kopie)
  • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis der Belegart N
  • Nachweis der berufsrelevanten Impfungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung
Nach der Aufnahmezusage:
  • Die fristgerechte Rücksendung der Erklärung über die Annahme des zugesagten Ausbildungsplatzes
Beim persönlichen Vorstellungstermin:
  • Das Originalabschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule und eine Kopie davon, die in der Schule verbleibt
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die eine kostenlose Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr erhalten (nur in Klasse I) , benötigen am ersten Schultag ein weiteres Passbild.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die:

Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe

Telefon: 05041 951-0
Telefax: 05041 951-211

email:Verwaltung@bbs-springe.de

Anmeldezeitraum

Bitte melden sie sich vom Anfang Februar(s. unter Anmeldung) jeden Jahres an. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.