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Einjährige Berufsfachschule Friseurtechnik (BFK 01)
Welche Ausbildungsziele hat der Bildungsgang? |
Die Schülerinnen und Schüler sollen …
- eine theoretische und praktische berufliche Grundbildung entsprechend der Ausbildungsverordnung für das erste Ausbildungsjahr im Friseurhandwerk erhalten
- Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag auf den Friseurberuf vorbereiten, damit Sie anschließend einen Ausbildungsvertrag als Friseur/in erhalten
- die Allgemeinbildung verbessern, um leichter einen Ausbildungsvertrag zu bekommen oder um weitere Schulabschlüsse zu erreichen.
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Wie lange dauert die Ausbildung? |
Die Ausbildung dauert 1 Jahr im Vollzeitunterricht. Während des Schulbesuches absolvieren die Schülerinnen und Schüler an 2 Tagen in der Woche Teile der praktischen Ausbildung in einem Betriebspraktikum. Eine Praktikumsvergütung wird nicht gezahlt. |
Wer wird aufgenommen? |
Aufgenommen werden alle Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulpflicht im allgemein bildenden Schulwesen erfüllt haben. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht notwendig. |
Praktische Ausbildung |
Während des Bildungsganges kann ein vierwöchiges Praktikum in geeigneten Einrichtungen der Betreuung, vorzugsweise in solchen Einrichtungen, die auch hauswirtschaftliche Versorgung vornehmen, durchgeführt werden. |
Was lernen sie in der Einjährigen Berufsfachschule Friseurtechnik?
| Allgemeine Unterrichtsfächer |
Zahl der Wochenstunden |
Berufsbezogene Unterrichtsfächer mit Lernfeldern |
Zahl der Gesamtstunden |
| Theorie |
Praxis |
| Deutsch / Kommunikation |
2 |
Haar- und Kopfhautpflege |
9 |
12 Stunden im Betrieb, 6 Stunden in der Schule
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| Englisch / Kommunikation |
2 |
Haarschneiden |
| Politik |
2 |
Farbverändernde Haarbehandlungen |
| Sport |
2 |
Formverändernde Haarbehandlungen |
| Religion |
1 |
Kosmetik |
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9 |
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9 |
18 |
| Unterrichtsstunden bzw. Praktikumsstunden pro Woche |
36 |
Wie wird die Einjährigen Berufsfachschule Friseurtechnik abgeschlossen? |
- Eine Abschlussprüfung wird nicht durchgeführt.
- Die Einjährige Berufsfachschule Friseurtechnik wurde erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens mit ausreichend bewertet werden.
- Wer die Einjährige Berufsfachschule Friseurtechnik erfolgreich besucht hat, erhält den Sekundarabschluss I -Hauptschulabschluss-.
- Das Zeugnis am Ende des Schuljahres enthält auch Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten, sowie die versäumten entschuldigten und unentschuldigten Schultage.
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Wer erteilt weitere Auskünfte? |
Auskünfte über diese Ausbildung erteilt ihnen gerne Frau Pfingsten. |
Wie geht es nach der Einjährigen Berufsfachschule Friseurtechnik weiter?
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Der erfolgreiche Abschluss wird auf die Dauer einer Berufsausbildung entsprechend den bundesweiten Rechtsvorschriften angerechnet.
Nach dem Besuch der Einjährigen Berufsfachschule Friseurtechnik ruht die Schulpflicht, wenn nicht anschließend ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
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Anmeldung
Wie kann ich mich anmelden? |
Bitte füllen Sie ein Anmeldeformular vollständig aus. Diese Anmeldung schicken Sie an die Berufsbildenden Schulen Springe oder geben sie persönlich dort ab. Bei Bedarf erhalten Sie ein Anmeldeformular von Ihrer allgemein bildenden Schule, in unserem Sekretariat II oder über unsere Internetseite www.bbs-springe.de |
Anmeldung
Zusammen mit dem Anmeldeformular sind abzugeben:
- ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf.
- 1 Passbild
- eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
Nach der Aufnahmezusage
- Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen.
Beim persönlichen Vorstellungstermin
- Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. Den genauen Tag entnehmen Sie der Aufnahmezusage. Dabei müssen Sie Ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule bzw. das Zeugnis über den Realschulabschluss im Original und als Kopie vorlegen.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die eine kostenlose Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr erhalten, benötigen spätestens am ersten Schultag ein weiteres Passbild.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die:
Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: (05041)951-0
Telefax:(05041)951-211
email: Verwaltung@bbs-springe.de
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Ausbildungskosten und -förderung
- Der Schulbesuch ist kostenlos.
- Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG erteilt die Region Hannover, Fachbereich Schulen,
Team BAFöG, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, Tel.: 0511 / 616-0. Internet: www.region-hannover.de
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Anmeldezeitraum
Bitte melden sie sich vom 5. bis zum 7. Februar jeden Jahres an. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung der Schulpflicht kann auch eine spätere Anmeldung erfolgen.
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