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Zweijährige Berufsfachschule Hauswirtschaft
-Klasse II- (BFH 22)
Wer wird aufgenommen? |
Aufgenommen werden alle Schülerinnen und Schüler, die den erfolgreichen Besuch
der Einjährigen Berufsfachschule -Hauswirtschaft-,
des Berufsgrundbildungsjahres Ernährung,
der Einjährigen Berufsfachschule Gastronomie oder
der Einjährigen Berufsfachschule Nahrungsmittelhandwerk nachweisen. |
Wie lange dauert die Ausbildung? |
Die Ausbildung dauert 1 Jahre im Vollzeitunterricht. |
Welche Ausbildungsziele hat der Bildungsgang? |
Die Schülerinnen und Schüler sollen …
- eine berufliche Grundbildung für Berufe in den Berufsfeldern Hauswirtschaft, Ernährung und Pflege erhalten
- grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse erhalten, damit Sie anschließend eine Fachausbildung in einem Beruf aus den oben genannten Berufsfeldern absolvieren können
- den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder den Erweiterten Sekundarabschluss I erwerben
- die Allgemeinbildung verbessern, um leichter einen Ausbildungsvertrag zu bekommen oder um weitere Schulabschlüsse zu erreichen.
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Was lernen sie in der Zweijährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft?
| Allgemeine Unterrichtsfächer |
Zahl der Gesamt- stunden |
Berufsbezogene Unterrichtsfächer mit Lernfeldern |
Zahl der Gesamt- stunden |
| Theorie |
Praxis |
| Deutsch / Kommunikation |
9,5 |
Entwicklungsprozesse von Menschen begleiten und Beziehungen gestalten |
10,5 |
9 |
| Englisch / Kommunikation |
Qualität von Lebensmitteln beurteilen |
| Politik |
Personen vollwertig verpflegen |
| Sport |
Lebensräume gestalten und erhalten |
| Religion |
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen anbieten |
| Mathematik |
2 |
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11,5 |
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19,5 |
| Unterrichtsstunden pro Woche |
31 |
Wie wird die Zweijährige Berufsfachschule Hauswirtschaft abgeschlossen? |
- Es findet eine Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus 2 schriftlichen Klausuren von jeweils 3 Zeitstunden Dauer in den Fächern Deutsch oder Englisch, sowie einem fachrichtungsbezogenen Fach und ggf. einer mündlichen Prüfung.
- Die Zweijährige Berufsfachschule Hauswirtschaft -Klasse II- wurde erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens mit ausreichend bewertet werden.
- Wer die Zweijährige Berufsfachschule Hauswirtschaft Klasse II- erfolgreich besucht hat, erhält den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-.
- Den Erweiterten Sekundarabschluss I erhält man, wenn über alle Fächer ein Notendurchschnitt von 3,0 erreicht wird und in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, sowie einem berufsspefizischen Fach jeweils mindestens die Note 3 erreicht wurde.
- Das Zeugnis am Ende des Schuljahres enthält auch Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten, sowie die versäumten entschuldigten und unentschuldigten Schultage.
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Wie geht es nach der Zweijährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft -Klasse II- weiter |
- Der erfolgreiche Abschluss berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zum Eintritt in das 2. Ausbildungsjahr eines entsprechenden Ausbildungsberufes im Berufsfeld Hauswirtschaft und Ernährung.
- Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I ermöglicht den Eintritt in die Oberstufe eines Fachgymnasiums oder Gymnasiums, um das Abitur zu erwerben.
- Nach dem Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft -Klasse II- ist die Schulpflicht erfüllt, wenn nicht anschließend ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
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Wer erteilt weitere Auskünfte? |
Auskünfte über diese Ausbildung erteilt ihnen gerne Frau Stahl. |
Weitere Informationen und Anmeldung
Ausbildungskosten und -förderung
- Der Schulbesuch ist kostenlos.
- Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG erteilt die Region Hannover, Fachbereich Schulen, Team BAFöG, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, Tel.: 0511 / 616-0.
Anmeldung
Mit der Anmeldung sind abzugeben:
- Der vollständig ausgefüllte Aufnahmebeleg
- Ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf, sowie 1 Passbild; am 1. Schultag wird von berechtigten Schülerinnen und Schülern ein 2. Passbild für den Fahrausweis gefordert.
- Das letzte Halbjahreszeugnis (Kopie)
- Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Jugendlichen nötig). Berechtigungsscheine geben die Stadt-/Gemeindeverwaltungen aus.
- Evtl. weitere Unterlagen, wenn diese mit der Anmeldebestätigung angefordert werden
Nach der Aufnahmezusage
- Die fristgerechte Rücksendung der Erklärung über die Annahme des zugesagten Ausbildungsplatzes
Beim persönlichen Vorstellungstermin
- Das Originalabschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule und eine Kopie davon, die in der Schule verbleibt.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die:
Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: (05041)951-0
Telefax:(05041)951-211
email: Verwaltung@bbs-springe.de
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Anmeldezeitraum
Bitte melden sie sich vom 5. bis zum 7. Februar jeden Jahres an. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn
nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.
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