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Einjährige Berufsfachschule Gastronomie/Ernährung
1. Welche Ausbildungsziele hat der Bildungsgang? |
- Wir vermitteln die Kompetenzen, die es Ihnen ermöglichen, in das zweite Jahr einer dualen
Berufsausbildung im Berufsfeld Bautechnik einzutreten.
- Sie erhalten grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse, damit Sie anschließend eine Fachausbildung
in folgenden Berufen absolvieren können:
Koch/Köchin,
Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau
- Wir verbessern Ihre Allgemeinbildung, damit Sie leichter einen Ausbildungsvertrag bekommen
oder weitere Schulabschlüsse erreichen.
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2. Wie lange dauert die Ausbildung? |
Die Ausbildung dauert 1 Jahr im Vollzeitunterricht.
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3. Wer wird aufgenommen? |
Alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss
- nach Klasse 10
- und nach Klasse 9 mit einem guten Abschluss
können
aufgenommen werden. |
4. Was lernen Sie in der einjährigen Berufsfachschule
Gastronomie? |
| Unterrichtsfach | Zahl der Wochenstunden |
| Deutsch / Kommunikation | 9 |
| Englisch / Kommunikation |
| Politik |
| Sport |
| Religion |
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Berufsbezogener Lernbereich
- Theorie – mit Lernfeldern* |
9 |
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Berufsbezogener Lernbereich
- Praxis – mit Lernfeldern* |
18 |
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| Unterrichtsstunden pro Woche | 36 |
* Lernfelder im berufsbezogenen Lernbereich
Theorie
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* Lernfelder im berufsbezogenen Lernbereich
Praxis
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| Die Berufsausbildung mitgestalten |
Die Berufsausbildung mitgestalten |
| Arbeiten in der Küche |
Arbeiten in der Küche |
| Speisen aus pflanzlichen Rohstoffen |
Speisen aus pflanzlichen Rohstoffen |
| Arbeiten im Service |
Arbeiten im Service |
| Beratung und Verkauf im Restaurant |
Beratung und Verkauf im Restaurant |
| Arbeiten im Magazin |
Arbeiten im Magazin |
5. Wie verläuft die praktische Ausbildung in der
Berufsfachschule Gastronomie? |
- Neben dem Praxisunterricht in der Schule
soll eine praktische Ausbildung von mindestens 160 Stunden an 20
Arbeitstagen in geeigneten Betrieben durchgeführt werden.
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6. Wie wird die Berufsfachschule Gastronomie abgeschlossen?
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- Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt.
- Der Bildungsgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen
in allen Lernbereichen mindestens mit der Note „ausreichend“ und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern,
Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note
„mangelhaft“ oder in nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind.
Noten in Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs, die bereits in einem früheren Schuljahr abgeschlossen
wurden, sind zu übernehmen und gelten als in der Abschlussklasse erbrachte Leistungen.
- Das Zeugnis am Ende des Schuljahres enthält auch Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten sowie
die versäumten entschuldigten und unentschuldigten Schultage.
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7. Wie geht es nach der Berufsfachschule
Gastronomie weiter?
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- Der erfolgreiche Abschluss berechtigt unter bestimmten Bedingungen zum Eintritt in das 2. Ausbildungsjahr
der oben genannten Berufe, wenn der Ausbildungsbetrieb einer Anrechnung zustimmt.
- Nach dem Besuch der Berufsfachschule Gastronomie endet die Schulpflicht, wenn nicht anschließend
ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
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8. Wie kann ich mich anmelden? |
| Sie erhalten ein Anmeldeformular von Ihrer allgemein bildenden Schule, in unserem Sekretariat II oder über
unsere Internetseite www.bbs-springe.de. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und schicken es an die Berufsbildenden
Schulen Springe oder geben es persönlich dort ab. |
Die Anmeldung erfolgt Anfang Februar gemäß Bekanntgabe durch die Region Hannover.
Zur Erfüllung der Schulpflicht kann auch eine spätere Anmeldung erfolgen.
Zusammen mit dem Anmeldeformular sind abzugeben:
- eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
- ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf
- 1 Passbild
Nach der Aufnahmezusage
- Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme.
Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen.
Beim persönlichen Vorstellungstermin
- Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. Den genauen Tag entnehmen Sie der Aufnahmezusage. Dabei müssen Sie Ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule bzw. das Zeugnis im Original und als Kopie vorlegen.
- Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind: eine Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung gemäß
Jugendarbeitsschutzgesetz. Berechtigungsscheine für eine kostenlose Untersuchung bei einem Arzt Ihrer
Wahl erhalten Sie im Rathaus.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die eine kostenlose Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr erhalten, benötigen spätestens am ersten Schultag ein weiteres Passbild.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die:
Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: 05041 951-0
Telefax: 05041 951-211
E-Mail: Verwaltung@bbs-springe.de
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Ausbildungskosten und -förderung
- Der Schulbesuch ist kostenlos.
- Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG erteilt die Region Hannover, Fachbereich Schulen,
Team BAföG, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, Tel.: 0511 616-0. Internet: www.region-hannover.de
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Anmeldezeitraum
Bitte melden sie sich vom 5. bis 7. Februar jeden Jahres an. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung der Schulpflicht kann auch eine spätere Anmeldung erfolgen.
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