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Berufsfachschule Altenpflege
Ausbildungsschwerpunkte
Die Berufsfachschule Altenpflege vermittelt Kompetenzen um in einem Pflegeberuf bzw. um als Altenpflegerin / Altenpfleger tätig zu sein.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen anderen
gleichwertigen Bildungsstand nachweist, d.h. z.B. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ausbildungsdauer
3 Jahre mit unterrichtsbegleitender praktischer Ausbildung
Ausbildungsziel
Die Ausbildung befähigt dazu, eine selbständige und verantwortliche psycho-soziale sowie eine pflegerisch-medizinische Betreuung und
Pflege insbesondere von gesundheitlich beeinträchtigten oder behinderten Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter zu übernehmen und
in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege bzw. Altenpflege tätig zu werden und
Tätigkeiten in Beratungseinrichtungen und Einrichtungen der medizinischen Dienste auszuführen.
Stundentafel der dreijährigen Berufsfachschule Altenpflege BFA33
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Zahl der Wochenstunden (2) |
| Allgemeine Fächer |
innerhalb der 3 Jahre |
| Deutsch / Kommunikation |
7,5
Stunden |
| Fremdsprache/Kommunikation |
| Politik |
| Religion |
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| Gesamtstunden |
7,5
Stunden |
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| Berufsbezogener Unterricht mit den Lernfeldern (1) |
innerhalb der 3 Jahre |
| Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen |
insgesamt 52,5 Stunden |
| Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren u. evaluieren |
| Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen |
| Anleiten, beraten und Gespräche führen |
| Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken |
| Lebenswelten u. soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
| Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen |
| Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen |
| Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
| An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken |
| Altenpflege als Beruf ausüben |
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| Insgesamt 60 Stunden - in drei Ausbildungsjahren |
(1) Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in einer Altenpflegeeinrichtung von insgesamt ca. 2500
Zeitstunden durchgeführt, d.h. bei 6 Wochen Urlaub in den Schulferien, eine Wochenstundenzahl von 18,5 Stunden Ausbildung in der
Einrichtung.
(2) Die Stundenanteile der Lernfelder werden von der Fachkonferenz festgelegt und können sich entsprechend ändern.
Praktische Ausbildung
In den Klassen I bis III ist neben dem theoretischen Unterricht eine praktische Ausbildung von jährlich ca. 834 Zeitstunden in
entsprechenden Einrichtungen der Altenpflege wie folgt geplant:
Im Rahmen der praktischen Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege sind mindestens
drei der folgenden Ausbildungsabschnitte vorzusehen in:
- Stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenpflege
- Einer Sozialstation oder entsprechenden Einrichtungen
- Einer psychiatrischen Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder anderen Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie
- Einem Allgemeinkrankenhaus möglichst mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder einer geriatrischen Fachklinik
- Einrichtungen der offenen Altenhilfe
Die praktische Ausbildung erfolgt unterrichtsbegleitend und wird von Lehrkräften der Schule betreut. Ort und Zeitpunkt der praktischen
Ausbildung stimmen die Schulen mit den Trägern der praktischen Ausbildung ab. Die Berufsfachschule und die Einrichtungen legen
gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Nach Abschluss eines praktischen Ausbildungsabschnittes ist ein Bericht mit der
Ausbildungsbescheinigung einzureichen.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in einer Note des Faches
"Praxis-Altenpflege" zusammengefasst. Die Schule gibt Ihnen gerne weitere Informationen und kann Ihnen bei der Suche nach einem
praktischen Ausbildungsplatz behilflich sein.
Ausbildungsschwerpunkte
Wir wollen Schülerinnen und Schüler ausbilden, die später im Beruf erfolgreich sind und die motiviert und gut vorbereitet ihre
Arbeit mit den alten Menschen fortsetzen.
Abschlüsse und Berechtigungen
Am Ende der dreijährigen Berufsfachschulausbildung ist eine Prüfung abzulegen, die aus
- Einer schriftlichen Prüfung
- Einer praktischen Prüfung
- Einer mündlichen Prüfung
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird (voraussichtlich) die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
"Staatlich geprüfte Altenpflegerin / Staatlich geprüfter Altenpfleger" zu führen.
Weitere Informationen und Anmeldung
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Kemper,
Telefon: 05041 951-0. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ausbildungskosten und -förderung
- Der Schulbesuch ist kostenlos.
- Für die praktische Ausbildung wird ein Vertrag mit der Einrichtung geschlossen.
- Wer die Voraussetzung nach den Richtlinien des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) erfüllt, kann finanziell gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Arbeitsamt zu richten.
Anmeldung
Entsprechend der Vorbildung sind mit der Anmeldung abzugeben:
- Das vollständig ausgefüllte Aufnahmeformular
- Ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf, sowie 1 Passbild.
- Das Schulabschlusszeugnis
oder
das Berufsschulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung
- Die Ausbildungsplatzzusage bezüglich der praktischen Ausbildung
(Endgültig kann nur aufgenommen werden, wer einen dreijährigen Vertrag mit einer von der Schule als geeignet anerkannten
Einrichtung über die praktische Ausbildung vorlegt. Die Schule muss dem Vertrag zustimmen.)
Nach der Aufnahmezusage:
- Die fristgerechte Rücksendung der Erklärung über die Annahme des zugesagten Ausbildungsplatzes.
Beim persönlichen Vorstellungstermin:
- Die noch nicht vorgelegten Zeugnisse im und Nachweise im Original und jeweils eine Kopie davon, die in der Schule verbleiben.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die:
Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: 05041 951-0
Telefax: 05041 951-211
E-Mail: Verwaltung@bbs-springe.de
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Anmeldezeitraum
Bitte melden sie sich vom 5. bis 7. Februar jeden Jahres an. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss
des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.
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