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Berufsfachschule Altenpflege

Ausbildungsschwerpunkte

Die Berufsfachschule Altenpflege vermittelt Kompetenzen um in einem Pflegeberuf bzw. um als Altenpflegerin / Altenpfleger tätig zu sein.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist, d.h. z.B. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Ausbildungsdauer

3 Jahre mit unterrichtsbegleitender praktischer Ausbildung

Ausbildungsziel

Die Ausbildung befähigt dazu, eine selbständige und verantwortliche psycho-soziale sowie eine pflegerisch-medizinische Betreuung und Pflege insbesondere von gesundheitlich beeinträchtigten oder behinderten Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter zu übernehmen und in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege bzw. Altenpflege tätig zu werden und Tätigkeiten in Beratungseinrichtungen und Einrichtungen der medizinischen Dienste auszuführen.

Stundentafel der dreijährigen Berufsfachschule Altenpflege BFA33
Zahl der Wochenstunden (2)
Allgemeine Fächer innerhalb der 3 Jahre
Deutsch / Kommunikation 7,5 Stunden
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Religion
Gesamtstunden 7,5 Stunden
Berufsbezogener Unterricht mit den Lernfeldern (1) innerhalb der 3 Jahre
Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen insgesamt 52,5 Stunden
Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren u. evaluieren
Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
Anleiten, beraten und Gespräche führen
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
Lebenswelten u. soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
Altenpflege als Beruf ausüben
Insgesamt 60 Stunden - in drei Ausbildungsjahren
(1) Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in einer Altenpflegeeinrichtung von insgesamt ca. 2500 Zeitstunden durchgeführt, d.h. bei 6 Wochen Urlaub in den Schulferien, eine Wochenstundenzahl von 18,5 Stunden Ausbildung in der Einrichtung.
(2) Die Stundenanteile der Lernfelder werden von der Fachkonferenz festgelegt und können sich entsprechend ändern.

Praktische Ausbildung

In den Klassen I bis III ist neben dem theoretischen Unterricht eine praktische Ausbildung von jährlich ca. 834 Zeitstunden in entsprechenden Einrichtungen der Altenpflege wie folgt geplant:
Im Rahmen der praktischen Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege sind mindestens drei der folgenden Ausbildungsabschnitte vorzusehen in:
  • Stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenpflege
  • Einer Sozialstation oder entsprechenden Einrichtungen
  • Einer psychiatrischen Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder anderen Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie
  • Einem Allgemeinkrankenhaus möglichst mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder einer geriatrischen Fachklinik
  • Einrichtungen der offenen Altenhilfe
Die praktische Ausbildung erfolgt unterrichtsbegleitend und wird von Lehrkräften der Schule betreut. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung stimmen die Schulen mit den Trägern der praktischen Ausbildung ab. Die Berufsfachschule und die Einrichtungen legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Nach Abschluss eines praktischen Ausbildungsabschnittes ist ein Bericht mit der Ausbildungsbescheinigung einzureichen.

Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in einer Note des Faches "Praxis-Altenpflege" zusammengefasst. Die Schule gibt Ihnen gerne weitere Informationen und kann Ihnen bei der Suche nach einem praktischen Ausbildungsplatz behilflich sein.

Ausbildungsschwerpunkte

Wir wollen Schülerinnen und Schüler ausbilden, die später im Beruf erfolgreich sind und die motiviert und gut vorbereitet ihre Arbeit mit den alten Menschen fortsetzen.

Abschlüsse und Berechtigungen

Am Ende der dreijährigen Berufsfachschulausbildung ist eine Prüfung abzulegen, die aus
  • Einer schriftlichen Prüfung
  • Einer praktischen Prüfung
  • Einer mündlichen Prüfung
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird (voraussichtlich) die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Altenpflegerin / Staatlich geprüfter Altenpfleger" zu führen.

Weitere Informationen und Anmeldung

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Kemper,
Telefon: 05041 951-0. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ausbildungskosten und -förderung

  • Der Schulbesuch ist kostenlos.
  • Für die praktische Ausbildung wird ein Vertrag mit der Einrichtung geschlossen.
  • Wer die Voraussetzung nach den Richtlinien des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) erfüllt, kann finanziell gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Arbeitsamt zu richten.

Anmeldung

Entsprechend der Vorbildung sind mit der Anmeldung abzugeben:
  • Das vollständig ausgefüllte Aufnahmeformular
  • Ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf, sowie 1 Passbild.
  • Das Schulabschlusszeugnis
    oder
    das Berufsschulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Die Ausbildungsplatzzusage bezüglich der praktischen Ausbildung
    (Endgültig kann nur aufgenommen werden, wer einen dreijährigen Vertrag mit einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung über die praktische Ausbildung vorlegt. Die Schule muss dem Vertrag zustimmen.)
Nach der Aufnahmezusage:
  • Die fristgerechte Rücksendung der Erklärung über die Annahme des zugesagten Ausbildungsplatzes.
Beim persönlichen Vorstellungstermin:
  • Die noch nicht vorgelegten Zeugnisse im und Nachweise im Original und jeweils eine Kopie davon, die in der Schule verbleiben.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die:

Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe

Telefon: 05041 951-0
Telefax: 05041 951-211
E-Mail: Verwaltung@bbs-springe.de

Anmeldezeitraum

Bitte melden sie sich vom 5. bis 7. Februar jeden Jahres an. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.