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Berufseinstiegsklasse Hauswirtschaft
1. Welche Ausbildungsziele hat der Bildungsgang? |
- Wir vermitteln die Kompetenzen, die Sie befähigen, den Hauptschulabschluss zu erwerben
- oder Ihren schlechten Hauptschulabschluss zu verbessern.
- Wir verbessern Ihre Allgemeinbildung, damit Sie leichter einen beruflichen Einstieg finden.
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2. Wie lange dauert die Ausbildung? |
Die Ausbildung dauert 1 Jahr im Vollzeitunterricht.
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3. Wer wird aufgenommen? |
Es können alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen
werden ohne Hauptschulabschluss aus
- der Abschlussklasse einer Hauptschule,
- der Abschlussklasse einer Förderschule oder
- einem Berufsvorbereitungsjahr,
mit Hauptschulabschluss bei einem
- Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von schlechter als 3,5 und
- einer Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens.
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4. Was lernen Sie in der Berufseinstiegsklasse? |
| Unterrichtsfach | Zahl der Wochenstunden |
| Deutsch / Kommunikation | 14 |
| Englisch |
| Mathematik |
| Politik |
| Sport |
| Religion |
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Berufsbezogener Lernbereich mit 4 - 8 Qualifizierungsbausteinen* |
21 |
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| Unterrichtsstunden pro Woche | 36 |
| * Beispiele für mögliche
Qualifizierungsbausteine im berufsbezogenen Lernbereich
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| Wegweiser durch die Küche |
| Einführung in die Lebensmittelkunde |
| Erstellen eines Frühstücksbuffets |
| Herstellen und Anrichten vollwertiger Mittagsmahlzeiten |
| Organisation und Durchführung eines Festes |
| Umgang mit Menschen |
5. Wie verläuft die praktische Ausbildung in der
Berufseinstiegsklasse - Hauswirtschaft - ? |
- Neben dem Praxisunterricht in der Schule
soll eine praktische Ausbildung von 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in
geeigneten Betrieben durchgeführt werden.
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6. Wie wird die Berufseinstiegsklasse -
Hauswirtschaft - abgeschlossen?
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- Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt.
- Der Bildungsgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen
in allen Lernbereichen mindestens mit der Note „ausreichend“ und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern,
Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note
„mangelhaft“ oder in nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind.
Noten in Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs, die bereits in einem früheren Schuljahr abgeschlossen
wurden, sind zu übernehmen und gelten als in der Abschlussklasse erbrachte Leistungen.
- Das Zeugnis am Ende des Schuljahres enthält auch Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten sowie
die versäumten entschuldigten und unentschuldigten Schultage.
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7. Wie geht es nach der Berufseinstiegsklasse -
Hauswirtschaft - weiter?
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- Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Eintritt in das 1. Jahr einer Berufsausbildung im Berufsfeld
Hauswirtschaft.
- Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Besuch der Einjährigen Berufsfachschule
Hauswirtschaft für Hauptschulabsolventinnen
und Hauptschulabsolventen.
- Nach dem Besuch der Berufseinstiegsklasse - Hauswirtschaft - endet die Schulpflicht, wenn nicht anschließend
ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
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8. Wie kann ich mich anmelden? |
| Sie erhalten ein Anmeldeformular von Ihrer allgemein bildenden Schule, in unserem Sekretariat II oder über
unsere Internetseite www.bbs-springe.de. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und schicken es an die Berufsbildenden
Schulen Springe oder geben es persönlich dort ab. |
Die Anmeldung erfolgt Anfang Februar gemäß Bekanntgabe durch die Region Hannover.
Zur Erfüllung der Schulpflicht kann auch eine spätere Anmeldung erfolgen.
Zusammen mit dem Anmeldeformular sind abzugeben:
- eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
- ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf
- 1 Passbild
Nach der Aufnahmezusage
- Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme.
Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen.
Beim persönlichen Vorstellungstermin
- Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. Den genauen Tag entnehmen Sie der Aufnahmezusage. Dabei müssen Sie Ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule bzw. das Zeugnis im Original und als Kopie vorlegen.
- Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind: eine Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung gemäß
Jugendarbeitsschutzgesetz. Berechtigungsscheine für eine kostenlose Untersuchung bei einem Arzt Ihrer
Wahl erhalten Sie im Rathaus.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die eine kostenlose Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr erhalten, benötigen spätestens am ersten Schultag ein weiteres Passbild.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die:
Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: 05041 951-0
Telefax: 05041 951-211
E-Mail: Verwaltung@bbs-springe.de
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Ausbildungskosten und -förderung
- Der Schulbesuch ist kostenlos.
- Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG erteilt die Region Hannover, Fachbereich Schulen,
Team BAföG, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, Tel.: 0511 616-0. Internet: www.region-hannover.de
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Anmeldezeitraum
Bitte melden sie sich vom 5. bis 7. Februar jeden Jahres an. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung der Schulpflicht kann auch eine spätere Anmeldung erfolgen.
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