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Tischler/in

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Information

Schon einmal daran gedacht, Tischler/Tischlerin zu werden?

Der Tischler (in Süddeutschland auch Schreiner genannt), ist ein Beruf, der sich überwiegend auf die Bearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen spezialisiert hat. Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind jedoch viele andere Materialien wie Kunststoffe, Metalle und auch Glas hinzugekommen. Das Tätigkeits-Spektrum ist sehr weit, es reicht vom Möbelbau über den Innenausbau, Treppenbau, Messebau bis hin zu den Bauelementen mit Fenstern und Türen. Unterschieden werden folgende beiden Kategorien:

Der Bautischler fertigt und montiert feste Bestandteile von Gebäuden (Häusern, Objekten). Dazu gehören z.B. Fußböden, Fenster, Türen und Treppen.

Der Möbeltischler fertigt und montiert die Ausstattung eines Gebäudes. Zu unterscheiden sind dabei der Privatkunden- und der Objektbereich. Im privaten Bereich gehören zu den klassischen Betätigungsfeldern z.B. Schränke, Küchen, Bad- und Schlafzimmereinrichtungen sowie individuelle Einzelmöbel. Im Objektbereich kommen Empfangstresen, Wandverkleidungen, Schulungs- und Konferenzeinrichtungen etc. dazu.

Daneben gibt es noch Spezialisierungen, zu denen z.B. Laden- und Messebauer, Modelltischler, Fahrzeugausstatter oder Plattenkonfektionieren gehören. Am Ende der Ausbildung erhält man einen Gesellenbrief mit der Berufsbezeichnung als Tischler/Tischlerin.

Ansprechpartner: Herr Schmidt

Prüfung

Gemäß der neuen Ausbildungsordnung gliedert sich die Kenntnisprüfung in

4 Prüfungsbereiche. Die 3 fachbezogenen Prüfungsbereiche bestehen

aus einer Projektaufgabe und zusätzlichen allgemeinen Aufgaben.

Gemäß § 9 Abs. 7 der Ausbildungsordnung ist die Kenntnisprüfung bestanden, wenn

  • … im schriftlichen Teil der Prüfung (…) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
  • In drei Prüfungsbereichen des schriftlichen Teils der Prüfung müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein.
  •  … in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

Das bedeutet, dass im Mittel eine Punktzahl von mind. 50,0 Punkten erreicht werden muss. Dabei kann eine mangelhafte Leistung ausgeglichen werden; zwei oder mehr mangelhafte Leistungen oder gar eine ungenügende Leistung können nicht ausgeglichen werden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann bei nicht ausreichenden

Leistungen zwecks Bestehens der Prüfung stattfinden, nicht jedoch zwecks Verbesserung des Gesamtergebnisses.

Die praktische Prüfung besteht aus dem Bau eines individuell geplanten Gesellenstückes (100 Arbeitsstunden) und der praktischen Arbeitsprobe (7 Stunden). Das Gesellenstück ist in der Regel Eigentum des Prüflings.

Beide Prüfungselemente werden zu je 50 % gewichtet. Im Rahmen der Planung und Fertigung des Gesellenstückes finden zwei Fachgespräche statt.

Jeder Auszubildende im Tischlerhandwerk muss eine Zwischenprüfung ablegen. Es findet aber keine gestreckte Prüfung statt wie in vielen anderen Ausbildungsberufen.

Anmeldung zur Prüfung:

Informationen der Tischlerinnung Hannover zur Gesellenprüfung

Inhalte

Stundenplan/ Unterrichtsinhalt

Der Theorieunterricht ist ergänzt durch zusätzlichen Unterricht in CNC und CAD sowie Demonstrationsunterricht in den Werkstätten.

Lernfelder in der Fachstufe 1 für Tischler und Holzmechaniker

  • Herstellung von Einzelmöbeln
  • Systemmöbel herstellen ( Serienmöbel)
  • Einbaumöbel herstellen und montieren
  • Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren (Wände, Verkleidungen)

Lernfelder in der Fachstufe 2 für Tischler

  • Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren ( Innentüren, Treppen)
  • Herstellung und Montage von Bauelementen (Fenster und Haustüren
  • Erzeugnisse warten und Instandhalten
  • Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen (Planung und Bau des Gesellenstückes)

Der fachtheoretische Unterricht wird ergänzt durch die allgemeinbildenden Fächer Politik und Deutsch. Mit Bestehen der Abschlussprüfung ( Gesellenbrief ) und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erwirbt man den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.

Mit einer Zusatzqualifikation in Englisch und bestimmten Mindestnoten kann darüber hinaus der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden. Für ehrgeizige Schüler bieten wir den gleichzeitigen Erwerb des Gesellenbriefes und der Fachhochschulreife an. Hierbei ist zusätzlicher Unterricht erforderlich.

Bücher

1. Ausbildungsjahr:

Grundkenntnisse Holztechnik (Lernfelder 1 bis 4) Fachbuch
Handwerk und Technik
ISBN: 978-3-582-03410-6
43,95 €

1. – 3. Ausbildungsjahr:

Holztechnik Gestaltung, Konstruktion und Arbeitsplanung
Europa Lehrmittel
ISBN: 978-3-8085-4977-3
29,90 €

2. + 3. Ausbildungsjahr:

Fachkenntnisse Holztechnik (Lernfelder 5 bis 12) Fachbuch
Handwerk und Technik
ISBN: 978-3-582-03420-5
47,95 €

Zeichengeräte und Arbeitsmittel 

Die technische Zeichnung ist die Grundlage für die Fertigung im (Tischler-) Handwerk.

Um saubere technische Zeichnungen erstellen zu können, sind gute bis sehr gute Zeichengeräte und Arbeitsmittel erforderlich.

Als Grundausstattung werden benötigt:

  • Feinminen (FM)-Stifte z.B. im Set, (Größen 0,35 + 0,5 + 0,7mm, Achtung: möglichst auch Minen)
  • verschiedener Härten: H für 0,35 + HB für 0,5  und 2H zum Vorzeichnen
  • ein gutes  Radiergummi ( kein farbiges)
  • ein Geodreieck mit einer Grundseite 200 mm
  • eine Radierschablone
  • eine Zeichenplatte DIN A 3 (nach Absprache)

Downloads

Aktuelles

Jedes Jahr fertigen die Azubis im 3. Lehrjahr ein selbst gestaltetes Werkstück im Rahmen ihrer Gesellenprüfung an. 2-3 Stücke werden...
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Die Lernenden den der HTI 17A, die sich im zweiten Lehrjahr ihrer Ausbildung zum Tischler/zur Tischlerin oder zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin...
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Bereits zum zweiten Mal ist an der BBS Springe ein CNC Kurs für zukünftige Tischlermeisterinnen und Tischlermeister durchgeführt worden. Vom...
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Anmeldung

Anmeldeablauf

  • Füllen Sie die Online-Anmeldung über den unten aufgeführten Link “Berufino” aus.
  • Drucken und unterschreiben Sie den Erfassungsbogen. ACHTUNG: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler muss der Erfassungsbogen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Schicken Sie den gedruckten und unterschriebenen Erfassungsbogen mit Ihrem Zeugnis, Ihrem Lebenslauf und Ihrem Foto an die BBS Springe.

Anmeldung für Auszubildende mit Ausbildungsvertrag (Berufsschule)

„Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Ausbildungsbetrieb einschl. Anschrift, Tel.-Nr. , E-Mail-Adresse und Ansprechpartner anzugeben!“

Auszubildende mit Ausbildungsvertrag melden sich bitte per Online-Anmeldung über

BERUFINO

an den BBS Springe an. Folgende Anmeldeunterlagen müssen spätestens am ersten Berufsschultag im Sekretariat 1 angegeben werden:

  • Lebenslauf mit Passfoto
  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Kopie des letzten Abschlusszeugnisses

Mit Abgabe der vollständigen Anmeldeunterlagen sind Sie bei uns aufgenommen.