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Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Was ist neu?
Mit der neu geschaffenen Ausbildungsordnung wurde der Forderung der zuständigen Fachverbände nach qualifiziertem Fachpersonal Rechnung getragen. Die Ausbildungsordnung ist als Erprobungsverordnung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Dauer von fünf Jahre erlassen worden, was nicht ausschließt, dass auch das Handwerk zu diesem Beruf ausbilden kann. Die mit den Sachverständigen des Bundes erarbeiteten Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen ermöglichen eine breite berufliche Ausbildung, die den Qualifikationserfordernissen der Wirtschaftsbereiche des Möbel - und Küchenhandels sowie der Möbelspeditionen entsprechen. Während des begrenzten Erlasszeitraumes soll zur Vorbereitung einer Regelausbildungsordnung nach § 4 des BBiG erprobt werden, wie ein Ausbildungsberuf für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice letztendlich gestaltet werden sollte.
Ausbildungsprofil
1. Ausbildungszeit
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
2. Arbeitsgebiet
Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Fachkräfte für Küchen- und Möbelservice) arbeiten in Unternehmen des Küchen- und Möbelhandels sowie in Möbelspeditionen. Sie sind meist bei Kunden im Wohn- und Geschäftsbereich tätig.
3. Berufliche Qualifikationen
Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Fachkräfte für Küchen- und Möbelservice)
- montieren Küchen- und Möbelteile und bauen Küchen und Möbel auf und ab,
- kontrollieren und sichern Warenbestände,· bearbeiten Küchen- und Möbelteile,
- installieren elektrische Einrichtungen und Geräte,
- stellen Anschlüsse an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen her,
- holen Küchen, Möbel und Geräte oder Umzugsgut ab und liefern aus,
- führen Verpackungs-, Lager- und Transportarbeiten durch,
- handhaben Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Transporthilfsmittel und Transportmittel, bedienen diese und halten sie in Stand,
- be- und verarbeiten Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe,
- prüfen Rechnungen sowie Lieferunterlagen und nehmen Zahlungen entgegen,
- planen ihre Arbeit, dokumentieren sie und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz,
- verarbeiten Daten, richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese,
- führen ihre Arbeiten selbstständig, kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Beteiligten,
- behandeln Reklamationen,
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.
4.Inhalte der Berufsausbildung
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Kundenorientierung,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
- Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen,
- Bearbeiten von Küchen- und Möbelteilen,
- Montieren, Auf- und Abbauen von Küchen- und Möbelteilen,
- Installieren von elektrischen Einrichtungen und Geräten,
- Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen,
- Verpacken, Lagern und Transportieren,
- Abholung und Auslieferung,
- Behandeln von Reklamationen,
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
5. Stundentafel:
| Fach |
Anzahl Wochenstunden |
| Deutsch/Kommunikation |
insgesamt 13 |
| Fremdsprache/Kommunikation |
| Politik |
| Sport |
| Religion |
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| Berufsbezogener Unterricht mit folgenden Lernfeldern |
Anzahl Wochenstunden |
| LF 1: Den Ausbildungsbetrieb präsentieren |
insgesamt 23 |
| LF 2: Einen Arbeitsauftrag im Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
erfassen und planen |
| LF 3: Warenbestände sichern und Umzugsgut kontrollieren |
| LF 4: Möbel, Küchen, Geräte oder Umzugsgut verpacken, lagern und
transportieren |
| LF 5: Möbel- und Küchenteile aus Vollholz bearbeiten |
| LF 6: Möbel- und Küchenteile aus Holzwerkstoffen, Kunststoffen und
Metallen bearbeiten |
| LF 7: Möbel und Küchen montieren |
| LF 8: Möbel und Küchen auf- und abbauen |
| LF 9: Waren und Güter abholen und ausliefern |
| LF 10: Elektrische Einrichtungen und Geräte installieren und
deinstallieren |
| LF 11: Wasserleitungen, Abwasserleitungen und Lüftungsanlagen
einbauen und an- oder abschließen |
| LF 12: Beschwerden und Reklamationen bearbeiten |
| LF 13: Aufträge von der Planung bis zur Abnahme durchführen |
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| Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche |
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6. Zeitliche Beschränkung
Die Ausbildungsordnung ist als Erprobungsverordnung erlassen worden, die bis zum 31. Juli 2011 Gültigkeit hat. In dieser Zeit wird untersucht, ob das Ausbildungsberufsbild den Qualifikationsanforderungen der ausbildenden Betriebe entspricht.
Anzumerken ist, dass bisher noch kein Ausbildungsberuf, der als befristete Verordnung erlassen wurde, mit Ablauf der Frist als Ausbildungsberuf gestrichen worden ist.
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